Beratungslehrerin


Frau Melanie Rastetter

 

Sprechzeiten:

Montag: 10.20-12.50 Uhr

Mittwoch: 12.05-12.50 Uhr

 

Termine sind auch außerhalb dieser Zeiten möglich, bitte gerne melden unter:

m.rastetter@rstn.de

oder

melanie.rastetter@zsl-rsfr.de

Telefon: 07651 / 4232

 


Beratung an der Realschule Titisee-Neustadt

 

Beratung und Hilfe kann zu jedem Zeitpunkt der Schullaufbahn notwendig werden. Dafür werden eigens ausgebildete Beratungslehrerinnen und -lehrer  eingesetzt.

 

Seit September 2025 durchläuft Frau Rastetter die Ausbildung zur Beratungslehrerin an der Schulpsychologischen Beratungsstelle Freiburg. Nach erfolgreich bestandenen Prüfungen im Sommer ´25 befindet sie sich derzeitig im Anerkennungshalbjahr. Seit dem Schuljahr 24/25 ist sie als Beratungslehrerin an der Realschule Titisee-Neustadt tätig.

 

 

Wer und warum wird beraten?

Schülerinnen und Schüler oder deren Eltern können sich bei Schulschwierigkeiten aller Art an die Beratungslehrerin wenden:

  • bei allgemeinem Schulversagen
  • wenn Leistungen abfallen, wenn Leistungsschwächen oder eine Teilleistungsstörung, wie z.B. Legasthenie vorliegen
  • wenn eine Lernstörung wie ADS das Lernen und Verhalten beeinträchtigt und Schüler oder Schülerinnen überaktiv oder verträumt sind
  • wenn Schülern und Schülerinnen die Motivation abhanden kommt
  • wenn Lern- und Arbeitsorganisation optimiert werden müssen
  • wenn sich Schul- oder Prüflingsängste einschleichen
  • bei dem breiten Spektrum von Verhaltensauffälligkeiten von Kindern und Jugendlichen wie aggressivem Verhalten oder Schulschwänzen
  • wenn einzelne sich in der Klasse "gemobbt" fühlen.

  

Wie wird beraten?

 

Beratung heißt nicht, dass hier gute Ratschläge verteilt werden. Damit wäre niemand geholfen. In der Beratung sucht vielmehr die Beratungslehrerin mit der Schülerin, dem Schüler, den Eltern nach einem Weg, das Problem schrittweise zu lösen.

 

Dem persönlichen Gespräch kommt daher in der Beratung eine zentrale Funktion zu.

Manche Fragen lassen sich auch durch geeignete Testverfahren sicherer beant-worten, so z.B. die Frage, ob das Leistungsvermögen eines Kindes wirklich  den Anforderungen des Schultyps „Realschule“ entspricht oder,  ob der Schüler/ die Schülerin an einer anderen Schule erfolgreicher wäre.

 

Noch ein Markenzeichen der Beratung: alle Gespräche, auch die Ergebnisse von Untersuchungen, werden absolut vertraulich behandelt. Die Beratungslehrerin hat Schweigepflicht. Das macht die Beratung in der Schule für Schüler und Eltern zu einem angstfreien und vertraulichen Raum.